Unsere AGB´s

Allgemeine Beförderungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours

 

(Mietwagen-und Omnibusbetrieb)

 

1. Alle Angebote und Leistungen der  Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Beförderungs- und Zahlungsbedingungen. Auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind erst dann verbindlich, wenn sie von der Firma, Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours, ausdrücklich bestätigt worden sind. Daneben gelten die reisevertraglichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB, die Verordnung  für Mietwagen und der BO Kraft.

 

2.Mit der Anmeldung wird der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours der Abschluß eines Beförderungsvertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung angenommen hat.

 

3. die Anmeldung gilt als angenommen, wenn die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours die Buchung und Preis der Beförderung oder der Reise schriftlich bestätigt hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, dann besteht das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours zu erfolgen. Andernfalls kommt der Beförderungs- oder Reisevertrag mit dem abweichenden Inhalt zustande.

 

4. Der Anmelder erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten – auch die Daten aller in der Anmeldung aufgeführten Personen – im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig bearbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Insoweit wird Bezug genommen auf § 28 des Bundesdatenschutz-gesetzes .

 

5. Bei der Buchung für Tagesfahrten, wird der sofortige Reisepreis , zum jeweiligen Datum der Anmeldebestätigung fällig. Bei der Buchung im Reiseverkehr ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person zu zahlen. Die Restsumme  ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Wenn der Reisepreis bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, kann die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours, vom Reise- oder Beförderungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung den pauschalierten Schadenersatz gem. Ziff. 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

 

6. Die Angebote der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours sind freibleibend.

 

7. Die Firma  Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit  der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleitungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Falle von Naturgewalten, Anordnungen einer Regierung, Streiks, politische Unruhen, Krieg, techn. Defekt oder anderen Umständen, die die  Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours nicht zu vertreten hat, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ergibt sich ein Fall höherer Gewalt nach Reisebeginn, sorgt die Firma   Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours die Rückbeförderung, soweit der Reisevertrag die Beförderung umfaßt, es sei denn, dass gerade die Gründe die zum Abbruch der Beförderung oder Reise geführt haben, einen Rücktransport des Kunden unmöglich machen. Die Mehrkosten jedoch höchstens das dreifache des Reisepreises, tragen beide Parteien je zur Hälfte. Darüber hinausgehende Mehrkosten trägt der Kunde. Für die bis zum Rücktritt erbrachten Reise- und Beförderungsleistungen kann die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours eine angemessene Vergütung verlangen.

 

8. Wird der Kunde nicht in dem vorgegebenen Zeitraum durch die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours abgeholt, ist der Kunde verpflichtet sofort zu reklamieren, um eine Nachbesserung gewährleisten zu können. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours.

 

9. Vor Reisebeginn kann jederzeit von der Reise zurückgetreten werden. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Firma  Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours zu erfolgen. Er wird wirksam mit Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours. Nach Erklärung des Rücktritts ist die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 45 %;

vom 13. bis 07. Tag vor Reiseantritt 65 %;

vom 06. Bis 04. Tag vor Reiseantritt 75 %;

ab dem 03. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises pro Person.

Wird die Reise ohne rechtswirksame Rücktrittserklärung nicht angetreten, werden 100 % des Reisepreises pro Person fällig.

Bei Flug- und Schiffsreisen ist mit Bestätigungserhalt ein kostenloser Rücktritt von der Reise nicht mehr möglich.  Hier wird der Ersatzanspruch wie folgt pauschalisiert:   

bis 29. Tag vor Reiseantritt 50 %;

vom 28. bis 10. Tag vor Reiseantritt 90 %

ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises pro Person.

 

10. Die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours kann vor Antritt der Reise vom Beförderungs- oder Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn:

 

a.       der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer wegen Krankheit, Gebrechen oder aus irgendeinem anderen Grunde reiseunfähig ist oder im Laufe der Reise wird. Hat der Reiseteilnehmer den Rücktritt bzw. die Kündigung werden schuldhaften Verhaltens zu vertreten, so steht der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours  ein Schadenersatzanspruch zu.

 

b.       im Reiseverkehr 8 Tage vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

 

Die Rücktrittserklärung wird von der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours dem Fahrgast unverzüglich zugeleitet. Einen bereits eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer zurück.

 

11. Die Haftung der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours für  Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag oder auf Grund gesetzlicher Gründe ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt., soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours herbeigeführt wurde. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. auftretende Schäden gering zu halten (§ 254 BGB). Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort dem Vertreter der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours zur Kenntnis zu geben. Der Vertreter der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours ist berechtigt für Abhilfe zu sorgen, sofern ihm dieses möglich ist. Nicht berechtigt ist der Vertreter der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours jedoch, Ansprüche jeglicher Art gegen die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours anzuerkennen. Kommt der Reisende seiner unverzüglichen Mitteilungspflicht nicht nach, so stehen ihm Ansprüche gegen die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours nicht zu. Der Reiseteilnehmer kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn die Reise trotz seines Abhilfeverlangens nicht vertragsgemäß erbracht worden ist.

 

12. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours anzumelden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum.

 

13. Paß-, Visa-, Zoll- ,Devisen- und Gesundheitsvorschriften leitet die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours an die Reiseteilnehmer weiter, soweit sie der Firma  bekannt Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours  sind. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Nachteilen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Sollten diese Bestimmungen seitens des Reiseteilnehmers nicht eingehalten werden, so dass der Reiseteilnehmer deshalb an der Reise verhindert ist, kann die Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten oder nach Antritt der Reise den vollen Reisepreis einbehalten.

 

14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- oder Beförderungsvertrages.

 

15. Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschl. Wechsel- oder Scheckforderungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß, Höcker Tours vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz Aufenthaltsort außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

Höcker Tours

Wulmstorfer Str.62

21629 Neu Wulmstorf

Steuer-Nr.: 15/118/07056

 

Ein Unternehmen von Norbert Höcker, Dienstleistung nach Maß

Betriebsleiter Sven Höcker

 

Stand 08.12.2015

 

 

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